Eine Immobilienfinanzierung mit der KfW lohnt sich immer. Es gibt nicht nur günstige Zinsen, sondern auch innovative Programme. Seit Neuestem bezuschusst die Förderbank Einzelmaßnahmen zu Diebstahlprävention und Einbruchschutz, mit bis zu 1.500 € pro Wohneinheit.

Wer oder was ist die KfW?

Die KfW ist eine Förderbank und steht für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“. Sie wurde 1948 als Anstalt öffentlichen Rechts in Deutschland gegründet. Die KfW Förderbank steht unter Aufsicht des Bundesministerium für Finanzen, Anteilseigner sind die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, das sind:

– Privatpersonen (auch Mieter)
– Wohnungseigentümergemeinschaften
– Wohnungsunternehmen
– Wohnungsgenossenschaften
– Bauträger
– Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting Geber (Investoren)

Was wird gefördert?

Durch die KfW Förderbank werden Einzelmaßnahmen zur Diebstahlprävention und zum Einbruchschutz gefördert, wie z.B.:

– Einbau/ Austausch/ Nachrüstung von Einbruch hemmenden Haus- und Wohnungstüren, Fenstern und Fenstertüren
– Einbau/ Austausch/ Nachrüstung von Einbruch hemmenden Rollläden oder Fenstergittern
– Assistenzsysteme, wie z.B.  Kamera- und Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, Notruf-, Alarm- und Einbruchmeldeanlagen

Wie wird gefördert?

Für Einzelmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 2.000 € bis maximal 15.000 € pro Wohneinheit werden 10% dieser Aufwendungen als Zuschuss an Privatpersonen bezahlt.

Für Maßnahmen zu Diebstahlprävention und Einbruchschutz im Zusammenhang mit altersgerechtem und barrierefreiem Umbau, stehen zinsgünstige Darlehensvarianten mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit zur Verfügung.

Wer berät zur KfW Förderung?

Über alle Förderungen beraten die Hausbanken und unabhängigen Finanzierungsberater.

Die Zuschussanträge werden direkt bei der KfW-Förderbank eingereicht. Förderungen und Programme unterliegen einer jährlichen Anpassung. Bereits genehmigte Anträge sind von Änderungen nicht betroffen.

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