Zählerstand melden einfach gemacht
Wann muss der Zählerstand gemeldet werden?
- immer zum Jahreswechsel (31.12.xxxx)
- bei jedem Ein- und Auszug (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)
- bei Zählerwechsel (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)
So melden Sie Ihren Zählerstand einfach und unkompliziert
- Smartphone starten
- QR Code (siehe Foto) scannen oder am Smartphone Link aufrufen
- Name, Strasse und Email Adresse eintragen
- Kamera aktivieren und lesbares Foto vom kompletten Zähler aufnehmen
- Foto vom Smartphone auswählen und als Datei anhängen
- abschicken und zurücklehnen
(QR Code Reader oder Scanner finden Sie im Google Playstore und Apple Store.)
Ist die Eichfrist noch gültig?
Die Eichgültigkeit für Kalt-/ Warmwasserzähler oder Wärmemengenzähler endet einheitlich nach 6 Jahren.
Beispiel:
Eichdatum auf dem Zähler: 22.07.2018 + 6 Jahre (2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024)
Ablauf der Eichgültigkeit: 31.12.2024
Bitte veressenen Sie nicht, Ihren neuen Zähler bei der Eichbehörde anzumelden.
Eine solche Verwenderanzeige nach § 32 MessEG kann direkt online, über die zentrale Meldeplattform erfolgen.
(Stand: 03.11.2023)
Teamplayer willkommen!
Klick zum Jobangebot in unserer Hausverwaltung..
Ihre persönliche und erreichbare Hausverwaltung in Hannover
Mirko Kaminski
c/o. arthax-immobilien.de
Kriegerstr. 28
30161 Hannover (List)
Telefon 0511 760 85 66
Email mirko.kaminski(at)arthax-immobilien.de
Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag 10 – 18 Uhr
Freitag 10 – 15 Uhr