Mieterselbstauskunft
Diese Mieterselbstauskunft soll den künftigen Vermieter über die Lebensumstände des oder der Mietinteressenten informieren. Die Verwendung erfolgt freiwillig und Objekt bezogen. Eine Selbstauskunft wird dem Makler, Verwalter oder Vermieter nur dann erteilt, wenn konkretes Interesse am Abschluss eines Mietvertrages besteht.