
Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft informiert den künftigen Vermieter über persönliche und private Lebensumstände des/ der Mietinteressenten. Sie erfolgt freiwillig, Objekt bezogen, in Textform und wird dem Vermieter oder Makler nur dann erteilt, wenn konkretes Interesse am Abschluss eines Mietvertrages besteht.
