Zählerstand melden einfach gemacht

Wann muss der Zählerstand gemeldet werden?

  • immer zum Jahreswechsel (31.12.xxxx)
  • bei jedem Ein- und Auszug (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)
  • bei Zählerwechsel (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)

So melden Sie Ihren Zählerstand einfach und unkompliziert

  1. Smartphone starten
  2. QR Code (siehe Foto) scannen oder am Smartphone Link aufrufen
  3. Name, Strasse und Email Adresse eintragen
  4. Kamera aktivieren und lesbares Foto vom kompletten Zähler aufnehmen
  5. Foto vom Smartphone auswählen und als Datei anhängen
  6. abschicken und zurücklehnen

(QR Code Reader oder Scanner finden Sie im Google Playstore und Apple Store.)

Ist die Eichfrist noch gültig?

Die Eichgültigkeit für Kalt-/ Warmwasserzähler oder Wärmemengenzähler endet einheitlich nach 6 Jahren.

Beispiel:
Eichdatum auf dem Zähler: 22.07.2018 + 6 Jahre (2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024)
Ablauf der Eichgültigkeit: 31.12.2024

Bitte veressenen Sie nicht, Ihren neuen Zähler bei der Eichbehörde anzumelden.
Eine solche Verwenderanzeige nach § 32 MessEG kann direkt online, über die zentrale Meldeplattform erfolgen.

(Stand: 03.11.2023)

Zaehlerstand-melden
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