Makler werden ist nicht schwer, Makler sein dagegen sehr.

Als Makler wird ein Vermittler von Verträgen bezeichnet. Gesetzliche Grundlage für die Maklertätigkeit bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 652 ff.). Ein Immobilienmakler ist Vermittler zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer, mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung und vermittelt Miet- oder Kaufverträge an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

Keine Dienstleistung ist kostenfrei.

Erst durch die Beauftragung, z.B. den Maklerauftrag, versprechen Vermieter/ Verkäufer oder Mieter/ Käufer dem Immobilienmakler einen Lohn (Provision) oder sie erteilen einen Auftrag mit der Maßgabe, dass nur eine der Parteien Provision bezahlt und die andere davon freigehalten wird. Oft hört man: „Wer bestellt, der bezahlt“, was eigentlich absurd ist, denn den Maklervertrag gehen alle am Hauptvertrag Beteiligten ein.

Die Provision bzw. Courtage ist erst im Erfolgsfall, also bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages, fällig und zahlbar. Bis dahin arbeit der Immobilienmakler auf eigenes Risiko.

Die Maklerprovision ist im höchsten Maße transparent und wird dem Zahlenden schon im Exposé genau ausgewiesen. Eine solche Transparenz ist in der freien Wirtschaft nicht selbstverständlich, denken wir doch einfach mal an unser täglich Brötchen (Herstellungskosten: 0,03 €, Kaufpreis: 0,30 €), den Liter Milch, das Päckchen Kaffee oder den Neuwagen… wie hoch sind wohl hier die Provisionen oder Margen?

Gibt es provisionsfreie Vermittlungen?

Findet ein Verkauf ohne Vermittlung eines Maklers und nur durch den Eigentümer selbst statt, dann ist dieser Verkauf tatsächlich provisionsfrei. Sehr oft bewerben aber auch Makler oder Hausverwalter ihre Objekte als provisionsfrei und bekommen vom Verkäufer trotzdem eine (Innen-)Provision. Dies ist irreführend und falsch. Es darf dann im Exposé nur heißen: „keine Käuferprovision“. Auch ein Bauträger verkauft nicht provisionsfrei. Er muß eine Gewinnmarge kalkulieren und seinen Vertrieb mit Provision bezahlen.

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Ortsübliche Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie

Für Kaufvertragsvermittlungen kann die Provision, bis zu 6% (Netto) des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen (Brutto: 7,14% inkl. 19% MwSt.). Eine Verteilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer findet im Rahmen der Vertragsfreiheit und Ortsüblichkeit statt. Unter ortsüblicher Provision wiederum versteht man Provisionen, welche von den meisten Maklern, durchschnittlich in einer Region oder einem Bundesland vereinbart werden.

Was kostet ein Makler in Hannover?

An einen Makler in Hannover bezahlt der Käufer einer Immobilie eine Provision in Höhe von 5,95% des Kaufpreises, inklusive gültiger Mehrwertsteuer. Der Verkäufer bezahlt in aller Regel keine Provision, was aus kaufmännischer Sicht vernünftig ist und obendrein dem Käufer noch Steuern spart.

Würde der Verkäufer eine Provision ganz oder teilweise, nach Abschluss des Kaufvertrages, an den Makler aus bezahlen, wäre diese im (Gesamt-)Kaufpreis inbegriffen (Gesamtkaufpreis der Immobilie = Immobilienkaufpreis + Maklerprovision). Auf diesen Gesamtkaufpreis muss der Käufer dann sogar noch höhere Kaufnebenkosten für Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten bezahlen. Bei direkter Bezahlung des Maklers durch den Käufer entstehen solche zusätzlichen Kosten auf die Maklerprovision nicht.

(Stand: 12-2020)

Hinweis: Bis zum 23.12.2020 war es in einigen Bundesländern üblich, dass Immobilienverkäufer oder Verkäuferinnen den Immobilienprofi beauftragten, aber dessen Provision komplett von den Käuferinnen oder Käufern übernommen wurde. Seit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gibt es dazu Änderungen. Neu geregelt wurde auch, dass ein Maklervertrag nun stets der Textform bedarf, wozu z.B. auch eine E-Mail zählt. Mündliche Absprachen oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.

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