Neue Fernwärmesatzung für die LH Hannover und Befreiungsantrag

Am 01.01.2023 ist eine neue Fernwärmesatzung für Hannover in Kraft getreten. Hierin wird u.a. geregelt, dass eine Verpflichtung zur Fernwärmeversorgung entsteht, wenn ein Fernwärmeanschluss herstellbar ist (Fernwärmesatzungsgebiet) und eine Heizung wesentlich geändert oder neu installiert werden soll (Fernwärmeanschlusszwang).

Ziel der Fernwärmesatzung ist die Senkung von Treibhausgasemissionen, bei weitest möglicher Vermeidung fossiler Energieträger.
Unabhängig davon wird bis voraussichtlich Juli 2025 die Gasversorgung von L-Gas auf H-Gas umgestellt, wie Enercity mitteilt.

Die neue Fernwärmesatzung ist hier als PDF abrufbar.

Im Folgenden sollen darüber hinaus wichtige Fragen rund die Fernwärmesatzung beantwortet werden:

Liegt meine Immobilie im Versorgungsgebiet der Fernwärmesatzung Hannover?

Ein Lageplan des Fernwärmeversorgungsgebietes ist hier als PDF (per Klick) abrufbar.

Außerdem stellt das kommunale Energieversorgungsunternehmen ENERCITY (Jahresumsatz 2021: 5 Mrd €) eine interaktive Karte bereit. Das Satzungsgebiet ist farblich gekennzeichnet. Nach Eingabe der Adresse in die Suchmaske wird sofort erkannt, ob sich die betreffende Immobilie im Satzgebiet befindet.

Anfragen zur Herstellung von Fernwärmeanschlüssen und den möglichen Anschlusszeitpunkten beantwortet enercity telefonisch unter (05 11) 4 30 – 23 32.

Ist eine Befreiung vom Fernwärmeanschlusszwang möglich?

 Ja, per Befreiungsantrag und wenn die betreffende Immobilie im Fernwärmeversorgungsgebiet liegt.

Was ist ein Befreiungsantrag?

Der Befreiungsantrag ist ein Antrag auf Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwärmeversorgung.
Die möglichen Befreiungsgründe sind in §7 der Fernwärmesatzung beschrieben.

Wer darf einen Befreiungsantrag stellen?

Die Antragstellung können Immobilieneigentümer, Teileigentümer, die zuständige Haus- oder WEG Verwaltung oder sonstige Bevollmächtigte vornehmen.
Eine WEG Verwaltung wird die Beantragung in der Regel nur bei vorhandener Zentralheizunganlage übernehmen.

Wann ist ein Befreiungsantrag zu stellen?

Alle absehbaren, wesentliche Änderungen an der Heizungsanlage sind mit einer Frist von 3 Monaten vor deren Entstehen anzuzeigen.
Unvorhergesehene Ausfälle sind unverzüglich anzuzeigen.

Warum kann nicht auf die Daten der H-Gaserhebung durch Enercity Netz zurückgegriffen werden?

Nach Auskunft der LH Hannover ermöglichen es die geltenden Datenschutz-Vorschriften nicht, auf die verfügbaren technischen Daten von SHK- und Schornsteinfegerhandwerk bzw. enercity-Netz zuzugreifen.

Gibt es eine Frist für die Erfassung von Bestandsanlagen?

Die frühzeitige Erfassung von Bestandsanlagen bis zum 30.06.2023 wird empfohlen, damit der Bestandsschutz für die Heizungen erworben und dokumentiert ist. Gleichzeitig stellt die Bestandsaufnahme eine erste Planungsgrundlage in Eigentümergemeinschaften dar, auf der Abstimmungen zum weiteren Vorgehen aufgebaut werden können. Bestandserfassungen nach dem empfohlenen Datum sind ebenfalls möglich.

Wie lange ist ein Befreiungsantrag gültig?

Die Befreiung erlischt bei wesentlichen Änderungen oder Erneuerung der Heizungsanlage oder wenn der Befreiungsgrund entfällt.

Was passiert, wenn plötzlich die Gas(etagen)heizung ausfällt bzw. ersetzt werden muss?

Bei Ausfall einer einzelnen Therme im Satzungsgebiet und nicht gegebener Anschließbarkeit an die Fernwärme gehen Eigentümer in gewohnter Weise vor: Sie kontaktieren einen Handwerksbetrieb, der die Reparatur oder den ggf. erforderlichen Austausch vornimmt.

Eine Heizungserneuerung ist der Klimaschutzleitstelle der Stadt Hannover unverzüglich per E-Mail 67.11.fernwaerme@hannover-stadt.de anzuzeigen.

Was ist zu beachten, wenn der Fernwärmeanschluss durch enercity noch nicht herstellbar ist?

Bei noch nicht gegebener Anschließbarkeit an die Fernwärmeversorgung empfiehlt sich die Weiternutzung des bestehenden Heizsystems möglichst bis zur Herstellung des Fernwärmeanschlusses. Reparaturen sind Investitionen in neue Anlagen vorzuziehen. Unvermeidliche Neuinstallationen sind unter Beachtung gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Vorgaben umzusetzen.

Wie kann ich einen Befreiungsantrag stellen?

Der Befreiungsantrag kann online, über das Serviceportal der LH Hannover gestellt werden. In die Suchmaske ist der Begriff Fernwärme einzugeben.

Eine Beantragung per Post oder in Textform ist ebenfalls möglich, siehe Ansprechpartner am Ende des Beitrages.

Zur Antragstellung werden folgende Angaben benötigt:

Gebäudeadresse:Versorgt eine Heizzentrale mehrere Gebäude, sind die Adresse mit Standort der Heizzentrale und allen mitversorgten Gebäude zu nennen.
Systemart: z.B. Etagenheizung, Wärmepumpe, Kessel, Einzelofen usw.
Energieart: z.B. Erdgas, Heizöl, Biomasse, Strom usw.
Baujahr: Herstellungsjahr der Wärmeerzeugungsanlage
Wärmeleistung: Diese Angabe ist meist auf dem Typenschild der Anlage zu finden (oft bei dem Kürzel P).
Energiebedarf pro Jahr (kWh): Diese Angabe finden Sie in Ihrer Jahresabrechnung.
Was wird versorgt?: Wohnung, Gebäude, Sonstiges usw.
Ergänzende Beschreibung: z.B. wo sich die Anlage befindet, Beispiel: Wohneinheit 10, 3. OG rechts
Anzahl baugleicher Anlagen: Falls ein System mehrfach verbaut wurde, z.B. mehrere Durchlauferhitzer gleicher Bauart

Mit welchen Kosten ist ein Fernwärmeanschluss verbunden?

Zur Klärung der konkreten Anschlusskosten und den möglichen Anschlusszeitpunkten erreichen Sie enercity telefonisch unter (05 11) 4 30 – 23 32. Die Ausbauplanung von enercity erfolgt dynamisch und wird kontinuierlich an die Entwicklung der Heizungsbestände, Anschlusswünsche sowie Planungen der Eigentümer*innen angepasst.

Die Planung des Fernwärmeanschlusses mit Übergabestation übernimmt enercity, die Verantwortung für den Aufbau eines gebäudeinternen Verteilnetzes liegt bei der WEG. Je nach Objektgröße empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Planungs-/ Energieberatungsbüros für eine Zentralisierungsplanung.

Ansprechpartner

Fragen zur Fernwärmesatzung Hannover, zu Befreiungsanträgen, Zuschüssen sowie Terminwünschen beantwortet:

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
OE 67.11 Klimaschutzleitstelle
Arndtstraße 1
30167 Hannover
Telefon 0511 168 34 500
67.11.fernwaerme@hannover-stadt.de

Abschließende Hinweise

Mit Hinblick auf ein geplantes Gebäudeenergiegesetz o.ä. empfiehlt es sich, die im Befreiungsantrag gemachten Angaben vollständig, aktuell und abrufbar bereit zu halten.

Bei allem Verständnis für Service, Klimawandel und Energiepolitik ist es WEG Verwaltungen schwer möglich, neben dem eigentlichen Tagesgeschäft, eine neue Datenerhebung im Sinne der Fernwärmesatzung durchzuführen. Diese würde bei nur 300 Gasetagen-, Thermen oder Einzelheizungen bereits einen zusätzlichen Zeitaufwand von geschätzten 30 Minuten pro Gerät, für Vorbereitung, Erfassung, Durchführung, Verarbeitung, Antragstellung und Nachbereitung, insgesamt also 150 Zeitstunden bedeuten. Soweit die Wahrnehmung solcher Aufgaben nicht durch den Verwaltervertrag abgedeckt ist, hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Deshalb wird Eigentümern von Einzelgeräten empfohlen, Ihre Befreiungsanträge selbst zu stellen.

Wichtig: Fossile Heizgeräte außerhalb der Fernwärmesatzung der LH Hannover genießen Bestandsschutz und können nach aktuellem Stand bis zum 01.01.2045 weiter betrieben werden.

(Stand: 05.04.2023)

Über den Autor

Mirko Kaminski ist Mitgründer und -inhaber von arthax-immobilien.de.

Im eigenen, fast familiären Immobilienunternehmen, vermietet, verkauft und verwaltet er seit 2003, Immobilien in Hannover und der Region.

Kontakt
0511 760 85 66

Fernwärmesatzung-Hannover