Immobilien erben und vererben
Beim Immobilien erben gibt es immer viele Überlegungen zu treffen und einige wichtige Dinge zu wissen. Dabei spielt auch der Immobilienwert Erbe eine große Rolle, da hierbei eine Entscheidung getroffen werden muss, ein Erbe anzunehmen oder auch nicht. Ferner gibt es Wichtiges zu wissen zum Erbschein und dem Grundbucheintrag, sowie eine Entscheidung zur Verwertung der Immobilie zu treffen. Außerdem muss beim Immobilien erben geklärt werden, ob ggf. andere Erbberechtigte Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe haben, der Berücksichtigung finden muss. Wissenswertes zu diesen Themen finden Sie in diesem Beitrag.
Was ist zu beachten beim Immobilien erben?
Zunächst einmal muss beim Immobilien erben die eigene Rechtsstellung als Erbe geklärt werden. Hierbei spielt es eine große Rolle, ob man vom Erblasser als Vermächtnisnehmer oder als Erbe eingesetzt wurde. Dabei erbt ein Vermächtnisnehmer meist nur einzelne Vermögensgegenstände (z. B .nur Immobilie erben), wohingegen ein Erbe das gesamte Vermögen eines Erblassers übernimmt, und damit evtl. auch Schulden und Verbindlichkeiten, für die man als Erbe auch mit dem eigenen Vermögen haftet. Für den Fall, dass eine Erbschaft überschuldet ist, kann man das Erbe ausschlagen. Dies muss man innerhalb von 6 Wochen nach der Kenntnis über die Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht erklären.
Welche Bedeutung hat der Erbschein beim Immobilien erben?
Der Erbschein dokumentiert den rechtmäßigen Erben und muss beim Immobilien erben vorliegen, um über ein Haus oder eine Wohnung verfügen zu können. Für den Fall, dass mehrere Erben berechtigt sind, können sie einen gemeinsamen Erbschein oder je einen Teilerbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Beim Immobilien erben berechtigt der Erbschein auch zur Einsichtnahme in das Grundbuch. Dabei kann dann eine Erben Immobilienbewertung erfolgen und festgestellt werden, ob oder wie hoch eine Belastung auf der Immobilie in Form von Grundschulden oder Hypotheken ist.
Änderung des Grundbucheintrags beim Immobilien erben
Als Erbe einer Immobilie muss ein Antrag auf Änderung des Eigentümers im Grundbuch gestellt werden. Dabei ist keine notarielle Beurkundung notwendig, jedoch muss der Antrag in Schriftform bei dem Grundbuchamt eingereicht werden, das zum Immobilienstandort gehört.
Die Immobilien Erbengemeinschaft
Handelt es sich beim Immobilien erben um eine Immobilien Erbengemeinschaft, so kann kein Erbe alleine über die Immobilie verfügen. Deshalb ist in diesem Falle meist ein einstimmiger Beschluss aller Erben notwendig, wenn eine Immobilie verkauft werden soll. Die Immobilien Erbengemeinschaft kann jedoch durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag aufgelöst werden. Hierbei wird meist eine Teilung des Nachlasses vereinbart, bei der jeder Erbe bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Nachlass erhält. Dabei kann dann ein Erbe z.B. eine Immobilie erben, ein anderer eine Kunstsammlung und ein dritter Erbe ein Aktienpaket.
Die Immobilien Verwertung
Beim Immobilien erben kann ein Haus oder eine Wohnung entweder selbst genutzt werden, vermietet werden oder verkauft werden:
- Immobilie selber nutzen
Will man eine geerbte Immobilie selber nutzen, sollte man den Zustand der Immobilie genau analysieren und notwendige Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen richtig einschätzen. Dabei muss auch im Falle einer Immobilien Erbengemeinschaft über finanzielle Mittel verfügt werden, um Miterben auszahlen zu können. - Immobilie vermieten
Eine Vermietung einer Immobilie als Einfamilienhaus ist meist nicht rentabel, da die Instandhaltungskosten meist nicht auf die Mieter umgelegt werden kann. Allerdings gilt dies nicht für ein Mehrparteienhaus, bei dem die Kosten auf mehrere Mieter umgelegt werden können. - Immobilie verkaufen
Eine Immobilie verkaufen kann bei einer Immobilien Erbengemeinschaft oft der beste Weg sein, um Streitigkeiten über die Verwertung der Immobilie zu vermeiden. Hierbei empfiehlt es sich, die Immobilie vor dem Verkauf von einem Experten bewerten zu lassen. Außerdem sollte man den Immobilienverkauf nicht unter Zeitdruck vollziehen, um einen marktgerechten Preis realisieren zu können.
© Autorin: Mona Schmaldienst
Online Redaktion (Erbrechtsinfo.com)
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Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich habe ein Haus geerbt und möchte dort mit meiner Familie einziehen. Damit alles seine Richtigkeit hat, werde ich mich noch von einem Fachanwalt beraten lassen. Bestimmt wird es funktionieren.
Danke für diesen informativen Beitrag. Meine Großeltern haben mir ihr Haus vererbt, jedoch weiß ich nicht so viel über den genauen Ablauf. Außerdem überlege ich tatsächlich das Objekt zunächst zu vermieten, weshalb ich mich von einem Anwalt beraten lassen möchte, der sich mit dieser Thematik auskennt.
Gut zu wissen, dass ein Mehrfamilienhaus zu vermieten rentabler ist. Ich habe eines geerbt und bin hier etwas verunsichert. Die Immobilienverwaltung wird mich aber unterstützen.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Immobilien erben. Meine Cousine benötigt eine Immobilienbewertung, da sie ein Haus geerbt hat und den Wert nicht kennt. Gut zu wissen, dass man nach einer Immobilienerbschaft den Grundbucheintrag ändern lassen muss.
Vielen Dank für den informativen Beitrag zum Erben von Immobilien. Ein Freund von mir hat ein Haus von seiner Großmutter geerbt und überlegt jetzt, dieses zu vermieten. Damit er nicht allzu viel alleine machen muss, will er auch eine Hausverwaltung einstellen. Gut zu wissen, dass man für den Fall, dass eine Erbschaft überschuldet ist, das Erbe ausschlagen kann.
Danke, dass Sie erklärt haben, wie man bei der Vererbung von Immobilien seinen rechtlichen Status als Erbe klären muss. Ich könnte in den nächsten Jahren Eigentum erben, aber ich muss meinen Rechtsstatus in Ordnung bringen. Ich werde mich mit einem Anwalt beraten und mich nach einer Immobilienverwaltungsgesellschaft umsehen, mit der ich im Falle einer Erbschaft zusammenarbeiten kann.
Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
Es ist ganz wichtig bei dem Erben einen Berater zu fragen. In Fall von Immobilien soll man auch das Haus oder Wohnung erstmal bewerten lassen. Danke für die Information über die Erbe.