Häufige Fragen an unsere Immobilienverwaltung

Hier finden Sie schnelle und unkomplizierte Antworten auf häufige Fragen die Verwaltung Ihre Immobilien in Hannover betreffend. Profitieren Sie von transparenter Kommunikation, damit wir unkompliziert und verständlich Ihr Anliegen klären können.

Wer ist zur Teilnahme an einer Eigentümerversammlung berechtigt?

Außer der Verwaltung ist jeder im Grundbuch eingetragene Eigentümer an einer Eigentümerversammlung (ETV) zur Teilnahme berechtigt. Darüber hinaus können Gäste zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeladen sein und müssen die ETV spätestens zur Beschlussfassung verlassen.

Wer darf einen Eigentümer zur Versammlung vertreten?

Sollten Eigentümer nicht persönlich teilnehmen, dürfen Vertreter bevollmächtigt werden. Die Vertretung kann in der Gemeinschaftsordnung (GO) der Teilungserklärung beschränkt worden sein. Ohne Vertretungsbeschränkung gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Die GO regelt außerdem, in welcher Form die Vollmachtsvertertung zu erfolgen hat, z.B. in Schriftform. Ohne Beschränkung gilt die Textform.

Wann bekomme ich meine Jahresabrechnung?

Die Abrechnung der an die Gemeinschaft geleisteten Vorschüsse (Hausgeldabrechnung) findet statt, sobald das Wirtschaftsjahr beendet ist, alle Abrechnungen von Dienstleistern und Lieferanten beanstandungsfrei vorliegen, Abrechnungsreife erreicht ist und eine Rechnungsprüfung stattgefunden hat. Danach werden die Jahresabrechnungen fertig gestellt, verteilt und im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung beschlossen. Sollte ein Eigentümer den Zeitpunkt nicht abwarten wollen, sollte ein Termin zur Unterlageneinsicht bei der Verwaltung vereinbart werden, um das benötigte Zahlenmaterial selbst zu ermitteln.

Habe ich Anspruch auf Kopien aus den Verwaltungsakten?

Nein. Wohnungseigentümer können von der Eigentümergemeinschaft lediglich Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen verlangen (WEG § 18 Abs. 4).

Was kostet eine Verwalterstunde?

Die üblichen Stundensätze für eine Immobilienverwaltung liegen zwischen 90 und 120 Euro netto. Um hier von vorherein Klarheit zu schaffen, werden diese im Verwaltervertrag vereinbart. Unsere Stundensätze werden für Leistungen welche über die Basisvergütungen hinaus gehen mit aktuell 95 € netto abgerechnet.

Stand: 28.08.2026

Über den Autor

Mirko Kaminski ist Immobilienmakler und Zertifizierter Verwalter (IHK). Im eigenen, fast familiären Unternehmen, vermietet, verkauft und verwaltet er seit über 20 Jahren, Immobilien in und um Hannover.

Autorenbild zum Beitrag FAQ Immobilienverwaltung Hannover