Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft

Diese Mieterselbstauskunft soll den künftigen Vermieter über die Lebensumstände des oder der Mietinteressenten informieren. Die Verwendung erfolgt freiwillig und Objekt bezogen. Eine Selbstauskunft wird dem Makler, Verwalter oder Vermieter nur dann erteilt, wenn konkretes Interesse am Abschluss eines Mietvertrages besteht.
Orientierungshilfe Selbstauskunft
Mieterselbstauskunft

Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag

Seit Freitag, dem 13. Juni 2014 gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Maklervertrag....

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Immobilien Suchauftrag für eine Mietimmobilie in Hannover

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