Zählerstand melden

Zählerstand melden einfach gemacht

Wann muss der Zählerstand gemeldet werden?

  • immer zum Jahreswechsel (31.12.xxxx)
  • bei jedem Ein- und Auszug (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)
  • bei Zählerwechsel (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)

So melden Sie Ihren Zählerstand einfach und unkompliziert

  1. Smartphone starten
  2. QR Code (siehe Foto) scannen oder am Smartphone Link aufrufen
  3. Name, Strasse und Email Adresse eintragen
  4. Kamera aktivieren und lesbares Foto vom kompletten Zähler aufnehmen
  5. Foto vom Smartphone auswählen und als Datei anhängen
  6. abschicken und zurücklehnen

(QR Code Reader oder Scanner finden Sie im Google Playstore und Apple Store.)

Ist die Eichfrist noch gültig?

Die Eichgültigkeit für Kalt-/ Warmwasserzähler oder Wärmemengenzähler endet einheitlich nach 6 Jahren.
Beispiel:
Eichdatum auf dem Zähler: 22.07.2018 + 6 Jahre (2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024)
Ablauf der Eichgültigkeit: 31.12.2024

Verwenderanzeige

Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst, musste diese, spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme, der zuständigen Eichbehörde anzeigen. Seit dem 01.01.2025 entfällt diese Anzeigepflicht. Das IV. Bürokratieentlastungsgesetz hat gemäß Artikel 38, Satz 1, Nummer 2, den § 32 des Mess- und Eichgesetz (MessEG) aufgehoben.

(Stand: 30.01.2025)

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