
Zählerstand melden einfach gemacht
Wann muss der Zählerstand gemeldet werden?
- immer zum Jahreswechsel (31.12.xxxx)
- bei jedem Ein- und Auszug (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)
- bei Zählerwechsel (bitte Hinweis ins Feld „Bemerkungen“)
So melden Sie Ihren Zählerstand einfach und unkompliziert
- Smartphone starten
- QR Code (siehe Foto) scannen oder am Smartphone Link aufrufen
- Name, Strasse und Email Adresse eintragen
- Kamera aktivieren und lesbares Foto vom kompletten Zähler aufnehmen
- Foto vom Smartphone auswählen und als Datei anhängen
- abschicken und zurücklehnen
(QR Code Reader oder Scanner finden Sie im Google Playstore und Apple Store.)
Ist die Eichfrist noch gültig?
Die Eichgültigkeit für Kalt-/ Warmwasserzähler oder Wärmemengenzähler endet einheitlich nach 6 Jahren.
Beispiel:
Eichdatum auf dem Zähler: 22.07.2018 + 6 Jahre (2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024)
Ablauf der Eichgültigkeit: 31.12.2024
Verwenderanzeige
Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst, musste diese, spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme, der zuständigen Eichbehörde anzeigen. Seit dem 01.01.2025 entfällt diese Anzeigepflicht. Das IV. Bürokratieentlastungsgesetz hat gemäß Artikel 38, Satz 1, Nummer 2, den § 32 des Mess- und Eichgesetz (MessEG) aufgehoben.
(Stand: 30.01.2025)
