Rauchwarnmelder retten Leben

Die neue Niedersächsische Bauordnung (NBauO) hat eine Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt dieses Gesetz bereits seit dem 01.11.2012. Bestandsimmobilien müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Demnach müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur, welche als Flucht- oder Rettungswege innerhalb der Wohnung dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Verantwortlich für die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern ist der Wohnungseigentümer. Wird eine Wohnung vermietet, so muss der Mieter die Geräte funktionsfähig halten.

Warum müssen Rauchmelder installiert werden?

Mal ganz abgesehen von der gesetzlichen Maßgabe, ist das ein sehr vernünftiger Schritt. Jährlich sterben mehr als 400 Menschen in Deutschland bei Bränden. Sehr oft enstehen über 200.000 Brände nicht nur durch Fahrlässigkeit, sondern technische Defekte. Während tagsüber Brände schnell entdeckt und gelöscht werden können, „schläft“ nachts der Gruchssinn und viele Opfer sterben an tödlichen Rauchgasvergiftungen. Der laute Alarm eines Rauchmelders „weckt“ rechtzeitig und verschafft so Sicherheit.

Worauf sollte man beim Kauf von Rauchwarnmeldern achten?

Rauchmelder müssen mit CE-Zeichen, Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ gekennzeichnet sein. Darüber hinaus mit „Q“-gekennzeichnete Rauchmelder werden einer höheren Qualitätsprüfung unterzogen. Sie sind langlebiger, haben weniger Fehlalarme und eine fest eingebaute Batterie, von mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

Wie werden Rauchmelder montiert?

Damit ein Rauchmelder vom Brandrauch ungehindert erreicht und Alarm ausgelöst werden kann, ist es wichtig, dass er möglichst in Raummitte, oben an der Decke angebracht wird. Wer über eine Maisonette-Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller und Dachboden bedenken. Am besten, man beauftragt einen Fachbetrieb mit der ordnungsgemäßen Ausführung und Wartung.

Worauf ist bei der Wartung von Rauchmeldern zu achten?

Jeder Rauchmelder ist gemäß Bedienungsanleitung und mindestens einmal im Jahr auf seine Funktion zu überprüfen. Raucheintrittsöffnungen müssen sauber, frei und zugänglich sein. Gleichzeitig ist eine Funktionsprüfung durchzuführen. Dazu wird über die Prüftaste ein Probealarm ausgelöst. Die Batterie des Rauchmelders muss nach Herstellerangaben regelmäßig ausgetauscht werden, spätestens dann, wenn eine Störungsmeldung signalisiert wird.

Tipp: Wer im Treppenhaus einen Rauchmelderalarm hört, sollte auch auf Brandgeruch achten, bevor er die Feuerwehr ruft!

Beiträge im Expertenforum

Was bedeutet Vorkaufsrecht beim Immobilienverkauf?

Was ist das eigentlich ein Vorkaufsrecht? Sehr oft wird beim Immobilienverkauf danach gefragt und...

Was bedeutet Eigenbedarfskündigung?

Immobilien in Ballungsgebieten werden besonders stark nachgefragt, jedoch ist nicht jede sofort...

Was bedeutet eigentlich Nießbrauchrecht?

Das Nießbrauchrecht ist ein komplexes Thema. Allgemeine Fragen erklärt deshalb Frau von...

Was Immobilien und Wein so besonders macht

Was haben Immobilien und Wein gemeinsam? Lage, Lage, Lage! So behauptet es jedenfalls eine alte...

ImmobilienScout24 Premium Partner in Hannover

Besser gleich zum Premium Partner! Als Premium Partner zeichnet die Immobilien Scout GmbH jedes...

Mehr zu „Meine Immobilie im Alter“

Was mache ich mit meiner Immobilie im Alter? (2/3)

Diese "Immobilie im Alter" liegt auf dem Land. Doch der Wohntrend geht heute zurück in die Stadt....

Wichtiges rund ums Immobilien erben

Beim Immobilien erben gibt es immer viele Überlegungen zu treffen und einige wichtige Dinge zu...

Was mache ich mit meiner Immobilie im Alter? (1/3)

Meine Immobilie im Alter ist schuldenfrei, die Kinder sind aus dem Haus und es gibt nun Platz ohne...

Was mache ich mit meiner Immobilie im Alter? (3/3)

Die lang gehegte Altersimmobilie ist jetzt einfach zu groß geworden. Zunehmende gesundheitliche...