Rauchwarnmelder retten Leben

Die neue Niedersächsische Bauordnung (NBauO) hat eine Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt dieses Gesetz bereits seit dem 01.11.2012. Bestandsimmobilien müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Demnach müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur, welche als Flucht- oder Rettungswege innerhalb der Wohnung dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Verantwortlich für die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern ist der Wohnungseigentümer. Wird eine Wohnung vermietet, so muss der Mieter die Geräte funktionsfähig halten.

Warum müssen Rauchmelder installiert werden?

Mal ganz abgesehen von der gesetzlichen Maßgabe, ist das ein sehr vernünftiger Schritt. Jährlich sterben mehr als 400 Menschen in Deutschland bei Bränden. Sehr oft enstehen über 200.000 Brände nicht nur durch Fahrlässigkeit, sondern technische Defekte. Während tagsüber Brände schnell entdeckt und gelöscht werden können, „schläft“ nachts der Gruchssinn und viele Opfer sterben an tödlichen Rauchgasvergiftungen. Der laute Alarm eines Rauchmelders „weckt“ rechtzeitig und verschafft so Sicherheit.

Worauf sollte man beim Kauf von Rauchwarnmeldern achten?

Rauchmelder müssen mit CE-Zeichen, Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ gekennzeichnet sein. Darüber hinaus mit „Q“-gekennzeichnete Rauchmelder werden einer höheren Qualitätsprüfung unterzogen. Sie sind langlebiger, haben weniger Fehlalarme und eine fest eingebaute Batterie, von mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

Wie werden Rauchmelder montiert?

Damit ein Rauchmelder vom Brandrauch ungehindert erreicht und Alarm ausgelöst werden kann, ist es wichtig, dass er möglichst in Raummitte, oben an der Decke angebracht wird. Wer über eine Maisonette-Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller und Dachboden bedenken. Am besten, man beauftragt einen Fachbetrieb mit der ordnungsgemäßen Ausführung und Wartung.

Worauf ist bei der Wartung von Rauchmeldern zu achten?

Jeder Rauchmelder ist gemäß Bedienungsanleitung und mindestens einmal im Jahr auf seine Funktion zu überprüfen. Raucheintrittsöffnungen müssen sauber, frei und zugänglich sein. Gleichzeitig ist eine Funktionsprüfung durchzuführen. Dazu wird über die Prüftaste ein Probealarm ausgelöst. Die Batterie des Rauchmelders muss nach Herstellerangaben regelmäßig ausgetauscht werden, spätestens dann, wenn eine Störungsmeldung signalisiert wird.

Tipp: Wer im Treppenhaus einen Rauchmelderalarm hört, sollte auch auf Brandgeruch achten, bevor er die Feuerwehr ruft!

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