„Wozu brauche ich einen Energieausweis, es muss doch später sowieso alles erneuert werden?“

Maklerauftrag: Ein Zweifamilienhaus, Baujahr 1980 soll verkauft werden. Das Elternhaus des Eigentümers, ist aufgrund starker emotionaler Bindung schon lange unbewohnt und modernisierungsbedüftig. In der kalten Jahreszeit läuft die Heizung, gelegentlich wird nach dem Rechten gesehen und gelüftet. Zum Verkauf schreibt die Energieeinsparverordnung vor, dass einem möglichen Käufer ein Energieausweis vorgelegt werden muss.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Bei Baujahren ab 1978 kann der Eigentümer wählen und entscheidet sich hier für den Verbrauchsausweis. Alle notwendigen Daten und Verbräuche werden ermittelt. Ein renommierter Anbieter wird beauftragt und meldet sich heute wie folgt und erklärt:

„Bei der Bearbeitung ist uns aufgefallen, dass die Liegenschaft nicht ganzjährig bewohnt wird. Nach § 1 Abs. 3 Satz 3 Energieeinsparverordnung gelten Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind, oder so begrenzt genutzt werden, .. als Ausnahme.“ 

Ferienhäuser

„Für Ferienhäuser , die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden oder einen Energieverbrauch von unter 25% einer ganzjährigen Nutzung haben, muss kein Energieausweis erstellt werden.“

Wohnhaus mit Ferienwohnung

„Bei Liegenschaften, die zum Teil aus Ferienwohnungen un ganzjährig bewohnten Wohnungen bestehen, ist Bausubstanz und Anlagentechnik für eine ganzjährige Nutzung ausgelegt.“ Ein Energieausweis wäre also erforderlich. Jedoch ist wieder auf die Belegung der Wohnungen abzustellen und Leerstände sind nach § 19 Abs. 3 rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Dadurch sollen Ergebnisverzerrungen berücksichtigt werden und eine Vergleichbarkeit von Gebäuden mit Leerstand zu Gebäude ohne Leerstand soll gegeben sein.

Soweit die Theorie

Der Anbieter führt weiter aus: Bei hohen Leerstandsquoten, auch nach Schätzung mit vergleichbaren Wohnungen oder Flächen, gäbe der Energieausweis nicht den tatsächlichen Energieverbrauchskennwert wieder. Heizenergieverbrauch bei Wohnungen, die nur über die Sommermonate bewohnt werden, kann nicht auf die Wintermonate umgerechnet werden.

Im Weiteren wird auf wissenschaftliche Untersuchungen verwiesen, die „..belegen, dass bei größeren Leerstandsquoten der Energieverbrauch NICHT linear dazu abnimmt.“

Energieausweis bei nicht ganzjährig bewohnten Gebäuden – Fazit

„Aus diesen Gründen ist es uns leider nicht möglich, wenn der Leerstand nicht mehr angemessen berücksichtigt werden kann, einen Energieausweis zu erstellen.“ – Kurzum, der Anbieter erklärt das Objekt zum Ferien- und Wochenendhaus, für das er keinen Energieausweis erstellen kann. (EnEV Stand 2014)

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