Wer eine Immobilie kurz nach dem Erwerb weiter verkaufen möchte, muss den Gewinn versteuern. Diese sogenannte Spekulationssteuer, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Spekulationsfrist von zehn Jahren nach dem Kauf der Immobilie anfällt, lässt sich jedoch umgehen oder zumindest reduzieren.
Immobilienverkauf – Was bedeutet die Spekulationsfrist?
Immobilien kurzfristig nach dem Kauf wieder zu veräußern, kann sich vor allem in Großstädten richtig lohnen. Denn in den meisten großen Städten in Deutschland befinden sich die Immobilienpreise noch immer im Anstieg. Wer jedoch vorhat, mit kurzfristigen Immobilienverkäufen Gewinne zu machen, sollte die Spekulationsfrist bedenken. Die ist eine gesetzlich vorgegebene Frist für das Erheben einer Spekulationssteuer auf Immobiliengewinne. Die Spekulationsfrist schreibt fest, dass der Gewinn aus dem Immobilienverkauf von Gebäuden, die weniger als zehn Jahre in der Hand des Verkäufers waren, versteuert werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen keine Spekulationssteuer anfällt.
Eigennutzung zur Umgehung der Spekulationssteuer
Unter diese Ausnahmen fallen alle Gebäude, die vom Eigentümer selbst genutzt, also nicht vermietet oder verpachtet wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass Immobilienbesitzer in dem Fall, dass sie ein kürzlich erworbenes Objekt zur Eigennutzung wieder abstoßen müssen, nicht durch die Steuer zusätzlich belastet werden. Für all jene, die bereits beim Immobilienkauf wissen, dass sie das Gebäude innerhalb von zehn Jahren wieder abstoßen möchten, besteht die Möglichkeit, diese Ausnahmeregelung zu nutzen. Sie müssen dafür allerdings belegen, dass sie das Objekt im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden Vorjahren selbst genutzt haben. Mittels der Eigennutzungs-Regelung die Spekulationssteuer zu umgehen, bedarf also einer gewissen Planung im Vorfeld. Für das kurzfristige Abstoßen nicht selbst genutzter Immobilien ist diese Strategie deshalb kaum geeignet.
Steuerlast der Spekulationssteuer senken
Doch auch für diesen Fall lässt sich mit etwas Fachwissen durchaus ein Teil der Spekulationssteuer einsparen, indem durch Anrechnung diverser Aufwands-Posten die Steuerlast gesenkt wird. Vom Gewinn nämlich, der beim Immobilienverkauf erzielt wird, dürfen verschiedene Kosten abgezogen werden. Dies sind beispielsweise die Gelder, die in Modernisierungsmaßnahmen für das Gebäude gesteckt wurden. Auch Kosten, die für den Kauf und den Wiederverkauf entstehen, dürfen vom Gewinn abgezogen werden. Das sind unter anderem Gebühren für Makler, Notar, Grundbucheintrag und die Grunderwerbssteuer. Sogar Werbekosten für den lukrativen Verkauf der Immobilie können angerechnet werden – also zum Beispiel die Aufwendungen für Anzeigenschaltung und ähnliche Maßnahmen.
Gewinne unter 600 Euro sind darüber hinaus prinzipiell befreit von der Spekulationssteuer. Ist der Gewinn beim Immobilienverkauf jedoch höher, muss der Gesamtbetrag versteuert werden.
Um alle Faktoren zu berücksichtigen und speziell im kurzfristigen Immobiliengeschäft Erfolge zu haben, empfiehlt es sich, unabhängige Experten einzuschalten. Berater, wie die Immobilienexperten der Berliner GAAP GmbH können objektiv beurteilen, wann der für den Besitzer optimale Zeitpunkt zum Verkauf einer Immobilie gekommen ist.
Guten Tag,
Ich hätte eine Frage zur Spekulationssteuer. Ich hatte ein älteres Haus gekauft und dafür ein Darlehen genommen.Habe das Haus ca. 3 Jahre später gut verkauft. Eine Restsumme des Darlehens (50000 €) wurde der Bank direkt zugeführt. Also wurde mir nur der „Rest“ überwiesen, wegen der Grundschuld. Ich bin nun davon ausgegangen, dass Verkaufspreis minus Kaufpreis der Gewinn ist. Meine Steuerberaterin meinte, dass nur das Geld welche schlußendlich bei mir auf dem Konto landet, der Veräußerungspreis ist. Also abzüglich der Hypothek.
Also Veräußerungsgewinn (abzüglich Hypothek) minus damaliger Kaufpreis (Eigenkapital und Darlehen). Das würde eine viel geringere Spekulationssteuer bringen… Meine Frage wäre. Ist die Berechnung richtig?
Hab mich kompliziert ausgedrückt, hoffe Sie haben es trotzdem verstanden…
Danke im Voraus…. MfG Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. „Für alles im Leben gibt es Spezialisten“ – aus diesem Grund kann ich hier zwar informieren, aber keine Beratung ersetzen. Bitte sprechen Sie daher nochmals mit Ihrer Steuerberaterin und ggfs mit Ihrem Finanzamt.
MfG
Mirko Kaminski
Sehr geehrter Herr Kaminski,
Danke für Ihre Antwort. Werde ich machen.
MfG Wolf
Hallo, mich würde interessieren ob Ihre Steuerberaterin recht behalten hat ?
Ihre Ratschläge sind rechtlich erlaubt aber Gift für wirklich demokratisch strukturiertes Leben.
Vielen Dank, dass Sie mit uns in den Dialog treten. Unser Beitrag dient dem besseren Verständnis im Umgang mit den Gesetzen, welche unsere Demokratie genau so und gewollt erlassen hat. Gibt es Nachbesserungsbedarf, so wird der Gesetzgeber reagieren.