Was ist das eigentlich ein Vorkaufsrecht? Sehr oft wird beim Immobilienverkauf danach gefragt und deshalb wollen wir im heutigen Expertenforum diesem wichtigen Thema, mit Hilfe einer echten Fachfrau, einen Beitrag widmen.
Das Vorkaufsrecht beim Immobilienverkauf.
Vorkaufsrechte gibt es in verschiedenen Ausgestaltungen. Zu unterscheiden sind dabei die öffentlich-rechtlichen und die privatrechtlichen Vorkaufsrechte. Diese sind wiederum zu unterscheiden zwischen gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen, also zwischen den Parteien vereinbarten Vorkaufsrechten. Zu beachten ist, dass es kein spezielles Vorkaufsrecht in Hannover gibt. Dies beruht auf Bundesgesetzen und ist daher in jedem Bundesland in gleicher Weise anzuwenden. Vor diesem Hintergrund werden die nachstehenden Fragen beantwortet, ohne jedoch den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Wer hat wann beim Immobilienverkauf ein Vorkaufsrecht?
1. Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte
Nach § 24 BauGB steht der jeweiligen Gemeinde beim Verkauf von Grundstücken in den folgenden Fällen ein allgemeines Vorkaufsrecht zu:
– an im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für öffentliche Zwecke ausgewiesenen Flächen,
– an allen Grundstücken in förmlich ausgewiesenen Umlegungs-, Sanierungs- oder Erhaltungsgebieten,
– für unbebaute Flächen, die im Flächennutzungsplan als Wohngebiete ausgewiesen sind,
– auf unbebauten Grundstücken in Wohngebieten im Innenbereich außerhalb eines Bebauungsplans sowie
– in Überschwemmungsgebieten.
Wird z.B. ein Grundstück in Hannover verkauft, hat die Stadt Hannover daher möglicherweise ein Vorkaufsrecht. In welchen Gebieten in Hannover der Stadt tatsächlich ein Vorkaufsrecht zusteht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies kann entweder durch direkte Nachfrage bei der Stadt Hannover vor Beurkundung des Kaufvertrages in Erfahrung gebracht werden (soweit die Stadt Hannover die Auskunft erteilt) oder durch entsprechende Vorkaufrechtsanfrage durch den Notar nach der Beurkundung.
Die Gemeinde kann zudem durch entsprechende Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht für alle unbebauten Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes begründen oder für solche Flächen, in denen die Gemeinde städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht (vgl. § 25 BauGB). Für die Stadt Hannover gibt es derzeit keine Vorkaufsrechtssatzung. Allerdings existieren zwei Vorkaufsrechtssatzungen in der Gemeinde Isernhagen (Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 23 vom 16. Juni 2011 und Nr. 3 vom 23. Januar 2014).
Das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert. Somit kann die Gemeinde das Vorkaufsrecht auch nur für Teilflächen ausüben, wenn nur diese Teilflächen dem öffentlichen Zweck zugeführt werden sollen.
2. Privatrechtliche Vorkaufsrechte
2.1 Vorkaufsrecht nach § 577 BGB
Zudem gibt es auch privatrechtliche Vorkaufsrechte. Hier ist vor allem das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB zu nennen. Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift zugunsten des Mieters. Dieser ist zum Vorkauf berechtigt, wenn eine an ihn vermietete Wohnung, an der nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft wird. Ein Vorkaufsrecht besteht aber dann nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft. Der Mieter ist auf sein Vorkaufsrecht hinzuweisen und hat Anspruch auf Kenntnisnahme des vollständigen Verkaufsvertragsinhalts.
Das Vorkaufsrecht gilt ausschließlich für den ersten Verkaufsfall nach der Aufteilung in Wohnungseigentum. Es besteht somit nicht mehr, wenn der Erwerber der umgewandelten Wohnung diese weiter verkauft und zu dieser Zeit immer noch der gleiche Mieter die Wohnung bewohnt, ebenso nicht mehr nach dem Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter oder nach Verkauf an einen Familienangehörigen.
Auf das Vorkaufsrecht kann nicht verzichtet werden, solange es noch nicht entstanden ist. Ein solcher Verzicht ist unwirksam. Wirksam ist dagegen jedoch der Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach dessen Entstehen und ausreichender Information des Mieters über sein Vorkaufsrecht.
Da es sich bei dem Vorkaufsrecht nach § 577 BGB um ein privatrechtliches Vorkaufsrecht handelt, wirkt es auch nur schuldrechtlich. Es bewirkt also keine Grundbuchsperre. Bei Missachtung macht sich der Verkäufer jedoch schadensersatzpflichtig.
Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate seit Mitteilung über den abgeschlossenen Kaufvertrag und ausreichende Unterrichtung des Mieters über das Vorkaufsrecht.
2.2 Rechtsgeschäftliche Vorkaufsrechte
Vorkaufsrechte können zudem auch rechtsgeschäftlich vereinbart werden. Hierbei ist zwischen dem schuldrechtlichen und dem dinglichen Vorkaufsrecht zu unterscheiden, bei denen jedoch hinsichtlich Ausübung und Wirkung keine Unterschiede zu den anderen Vorkaufsrechten bestehen. Dem dinglichen Vorkaufsrecht kommt die Wirkung einer Vormerkung zu, wird also für jeden ersichtlich im Grundbuch eingetragen. Damit sind Verfügungen über den Grundbesitz, die das Vorkaufsrecht vereiteln oder beeinträchtigen, dem Vorkaufsberechtigten gegenüber (relativ) unwirksam, und der Vorkaufsberechtigte kann insoweit Löschung verlangen. Wegen dieser starken Wirkung kommt das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht bei Grundstücken meist in der Form des dinglichen Vorkaufsrechts vor.
Allerdings kann auch das schuldrechtliche Vorkaufsrecht, welches zumeist privatschriftlich vereinbart wird, im Grundbuch durch eine Vormerkung gesichert werden. Während die Sicherungswirkung beim dinglichen Vorkaufsrecht jedoch grundsätzlich erst im Zeitpunkt des Vorkaufsfalls beginnt, tritt die Vormerkungswirkung beim persönlichen Vorkaufsrecht bereits mit der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch ein.
Wann und wie wird das Vorkaufsrecht ausgeübt?
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde wird durch einen so genannten Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer als Vorkaufsrechtsverpflichteten ausgeübt, so dass der Kauf zu denselben Bedingungen des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommt. Diese Vorkaufserklärung ist stets formfrei, aber bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Ausübung des Vorkaufsrechts unterliegt einer gesetzlichen Ausschlussfrist von 2 Monaten ab Mitteilung über den rechtswirksamen Kaufvertrag. Das Vorkaufsrecht kann jedoch auch schon vor Fristbeginn ausgeübt werden.
Voraussetzung für die Ausübung ist, dass der Vorkaufsrechtsverpflichtete mit dem Käufer einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Vorher kann das Vorkaufsrecht durch den Vorkaufsberechtigten, also der Gemeinde, nicht ausgeübt werden.
Selbstverständlich kann aber ein Wohnungskauf auch unabhängig von der Ausübung des Vorkaufsrechts dann erfolgen, wenn sich der Wohnungsverkäufer direkt an den Vorkaufsberechtigten zwecks Verkaufs wendet, etwa weil er ohnehin nur an diesen verkaufen möchte. Dieses Rechtsgeschäft hat dann freilich nichts mit dem Vorkaufsrecht zu tun.
Auch beim privatrechtlichen Vorkaufsrecht erfolgt die Ausübung durch Erklärung des Vorkaufsberechtigten (z.B. der Mieter) gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten.
Was ist zu beachten?
Bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts, sei es öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten ( z.B. Gemeinde bzw. private Dritte) zustande und zwar zu den mit dem Ersterwerber vereinbarten Bestimmungen. Allerdings ist zu beachten, dass der bisherige Kaufvertrag mit dem Ersterwerber durch die Ausübung des Vorkaufsrechts in seinem Bestand unberührt bleibt, so dass der Verkäufer nunmehr mit den Erfüllungsansprüchen sowohl des Ersterwerbers, als auch des Vorkaufsberechtigten konfrontiert wird. Da er aber nur gegenüber einem der Beteiligten erfüllen kann, setzt er sich dem anderen gegenüber den Ansprüchen wegen Nichterfüllung aus. Hier muss bei der Gestaltung des Grundstückskaufvertrags darauf geachtet werden, dass sich der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Ersterwerber vorbehält.
Was ist eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung und wer holt diese ein?
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages holt in der Regel der beurkundende Notar die sog. Vorkaufsrechtsverzichterklärung bei der jeweiligen Gemeinde ein, indem er der Gemeinde den Abschluss des Kaufvertrages mitteilt. Die Gemeinde muss dann innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung dem Notar gegenüber erklären, ob ein Vorkaufsrecht besteht und, ob dieses ausgeübt werden oder auf dieses verzichtet werden soll.
Besteht ein Vorkaufsrecht und soll dieses durch die Gemeinde nicht ausgeübt werden, ist diese verpflichtet, ein so genanntes Negativattest hinsichtlich der Nichtausübung auszustellen, welches den endgültigen Verzicht auf das Vorkaufsrecht dokumentiert. Das Negativattest ist daher eine Bescheinigung für den Notar, dass die Gemeinde kein Vorkaufsrecht hat bzw. auf das ihr zustehende Vorkaufsrecht verzichtet.
Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist in der Landeshauptstadt Hannover und den umliegenden Gemeinden der Region Hannover gebührenpflichtig. Für die Landeshauptstadt Hannover ist dies in der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Hannover geregelt, wobei die Gebühr derzeit 44,80 EUR beträgt. Kostenschuldner ist dabei regelmäßig der Käufer, also derjenige, der zu der Verwaltungstätigkeit auch den Anlass gegeben hat.
© Iris Knackstedt Rechtsanwältin und Immobilienkauffrau
Wir bedanken uns für diesen umfassenden Beitrag bei bethge | immobilienanwälte, Rechtsanwälte und Notare, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover, Telefon 0511 360 86 33
Danke, dass Sie hier das Vorkaufsrecht beim Hausverkauf nochmal definieren. Man kann sich natürlich darüber streiten, ob ein Vorkaufsrecht für Gemeinden vernünftig ist. Ich finde schon, wenn dadurch ein Mehrwert für die Öffentlichkeit geschaffen wird.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Vorkaufsrecht beim Immobilienverkauf. Meine Tante möchte ihre Immobilie verkaufen und hat nun erfahren, dass es ein privatrechtliches Vorkaufsrecht zu ihrem Haus gibt. Gut zu wissen, dass man nicht auf das Vorkaufsrecht verzichten kann, wenn es noch nicht entstanden ist.
Sehr geehrte Herr Kaminski,
bin Jura-Student. Finde die Problematik des Vorkaufsrechts besonders interessant und bin beim Lesen Ihres Beitrages auf die Frage gestossen, welches Vorkaufsrecht Vorrang hat, das Gemeinde-Vorkaufsrecht, das schuldrechtlichen oder das dingliche Vorkaufsrecht und wie verläuft dann so ein Konflikt?
Mit Freundlichen Grüßen
S. Draghici
Sehr geehrter Herr Draghici,
danke für Ihren Kommentar. Die Antworten auf Ihre Fragen sind bestimmt für viele Leser von großem Interesse und ich möchte Sie auf diesem Wege einladen, mein Blog noch lebendiger zu gestalten. Bitte liefern Sie auf diesem Wege, als Jura-Student, die Antworten auf Ihre Fragen.
Schöne Grüsse aus Hannover.
Mirko Kaminski
Hallo Herr Kaminski,
ist es möglich ein Vorkaufsrecht für seinen Sohn mit einen bestimmten Kaufpreis abzuschliessen ?
Hintergrund der Frage ist, das ich meinem Sohn eine Sicherheit geben möchte das er die Wohnung wenn ich es nicht schaffe sie ihm zu vererben zumindest für einen guten Preis kaufen kann,
Im vorraus vielen Dank 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ehrhard
Hallo Herr Ehrhard,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Dieses ersetzt natürlich keiner rechtliche Beratung und gerade bei Ihrer Frage, empfehle ich umso mehr, gemeinsam mit einem lokalen Notar eine geeignete Lösung zu erarbeiten.
Alles Gute und schöne Grüsse aus Hannover
Mirko Kaminski
Hallo. Ich habe eine Getränkefirma in einem Mehrfamilienhaus übernommen. Die wollen jetzt das ganze Haus verkaufen ohne mir, wie mündlich ausgemacht, vorher Bescheid zu geben. Es sind andere Interessenten mit dran. Habe ich ein Vorkaufsrecht? Es könnte passieren, dass ich dann ausziehen muss, obwohl die Firma nun schon seit 35 Jahren existiert.
Mfg Ralf Miseré
Guten Tag Herr Miseré,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Ob in Ihrem Fall ein wirksames Vorkaufsrecht vereinbart wurde, kann hier nicht beurteilt werden. Am besten Sie setzen noch einmal persönlich mit den Verkäufern in Verbindung und holen sich gegebenenfalls rechtlichen Rat von einem lokalen Experten ein.
mfg
Mirko Kaminski
Guten Tag Herr Kaminski,
Ist das richtig, das eine Gemeinde kein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen kann, wenn das Haus innerhalb der Familie (Oma und Enkel) verkauft wird!
Ich bedanke mich schon mal für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Peters
Sehr geehrte Frau Peters,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Leider kenne ich nicht Ihre regionalen Besonderheiten. Aber: Für alles im Leben gibt es Spezialisten! Bitte erkundigen Sie sich aus erster Hand bei einem Rechtsexperten vor Ort.
Herzliche Grüße aus Hannover, Ihr Mirko Kaminski
Mein künftiger Mieter will wegen seiner Investitionen in die Wohnung ein Vorverkaufsrecht eingeräumt haben. Welche Nachteile habe ich, wenn ich später verkaufe?
Freundliche Grüße
W.Birnstiel
Sehr geehrter Herr Birnstiel,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Dieses kann und wird jedoch keine rechtliche Beratung ersetzen.
Aus meiner Sicht besteht kein Grund, einem Mieter für Investitionen in fremdes Eigentum ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Jedoch ist auch nicht bekannt, welcher Art und Höhe die Investitionen sind und was Sie mietvertraglich untereinander geregelt haben. Sofern es sich um wertverbessernde Investitionen handelt, besteht sicherlich noch Klärungsbedarf.
Gutes Gelingen!
mfg
Mirko Kaminski
Guten Tag!
Bin mir nicht im klaren, ob es sich um Vorkaufsrecht handelt:
Meine Grossmutter verkauft ihre Wohnung an einen Dritten, ohne mein Kaufinteresse zu beruecksichtigen.
Habe ich als Enkelin (bzw. haette meine Mutter) ein Vorkaufrecht auf diese Eigentumswohnung, die nicht vermietet, sondern von meiner Grossmutter selbst bewohnt wurde?
Sehr geehrte Frau Sabbion,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Sofern Sie nicht innerfamiliär ein Vorkaufsrecht oder ähnliches (Nießbrauch, Schenkung, Testament..) geregelt haben, kommt hier wahrscheinlich keines zum Tragen. Von hier aus kann dies aber weder beurteilt, noch kann eine rechtliche Beratung durchgeführt werden.
mfg
Mirko Kaminski
Hallo, meine Vermieterin hat mir mitgeteilt dass sie meine Wohnung verkaufen will. Gleichzeitig hat sie jedoch einen befreundeten Makler beauftragt. Ich habe sie auf mein Vorverkaufsrecht hingewiesen und sie hat mir 14 Tage Zeit eingeräumt um mich für einen evtl. Kauf zu entscheiden. Der Preis ist mir bekannt und ich möchte die Wohnung kaufen. Der Makler hat die Wohnung bereits zu einem höheren Preis inseriert. Was sollte ich tun.
Danke für eine Info und evtl. Links
G.G
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Blog. Nur weil man eine Wohnung gemietet hat, welche nun verkauft werden soll, heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich auch ein Vorkaufsrecht des Mieters besteht. Selbstverständlich hat die Vermieterin ferner das Recht, ihr Eigentum zum höchst möglichen Preis zu verkaufen. – Am besten Sie wenden sich für eine umfassende Beratung an einen Fachanwalt vor Ort. Unter Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, dem Zeitpunkt der Aufteilung in Eigentumswohnungen, Vorlage Ihres Mietvertrages und eventuell noch einer Teilungserklärung, kann er verlässlich Auskunft erteilen.
mfg
Mirko Kaminski
Guten Tag,
übt die Gemeinde das ihr zustehende Vorkaufsrecht aus, schaut der Ersterwerber in die Röhre. Was aber ist mit den entstandenen Kosten? Der Ersterwerber hat in aller Regel bereits Kosten beglichen, wie zB Notargebühren, Maklerprovision, Bankgutachten, sonstige Gutachten für technische Einrichtungen, Planungen mit einem Architekten vielleicht etc..
Sehr geehrter Herr Geue,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Nach meinem Verständnis zahlt immer derjenige die Musik, der sie bestellt hat. Anders kann das allerdings bei der Maklerprovision aussehen, wenn im Kaufvertrag eine vorkaufsfeste Sicherung des Käuferprovisionsanspruches festgelegt wird. Eine Beratung beim hiesigen Fachanwalt sollte Klarheit bringen.
mfg
Mirko Kaminski
hallo, wohne mit meinen schwager zusammen haben ein grosses haus zusammen gekauft er will jetzt verkaufen habe ich vorkaufrecht?gruss marco
Sehr geehrter Herr Evang,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier keine Rechtsberatung durchgeführt werden kann.
Ein Rechtsexperte bei Ihnen vor Ort kann außerdem viel besser im direkten Gespräch mit Ihnen beraten und auf alle Umstände des ursprünglichen Kaufes eingehen.
mfg
Mirko Kaminski
Habe ich als pflichtteil Berechtigte auch Anspruch auf den Erwerb des Hauses und kann ich den Verkauf an mich fordern .
Und habe ich Vorkaufsrecht.
Und darf die Erbin aus freien Stücken das Haus frei veräußern .
Es ist mein Kindheit in diesem Grund und Boden und viele Erinnerungen und möchte es erwerben und erhalten .
Sehr geehrte Frau Heinze-Nguyen,
danke für Ihr Interesse an unserem Blog. Für alles im Leben gibt es Spezialisten. Bitte wenden Sie sich daher vor Ort an einen Fachanwalt für Erbrecht, da hier keine rechtliche Beratung stattfinden kann.
Sonnige Grüsse aus Hannover.
Mirko Kaminski
Mein Neffe möchte das Haus welches er von seiner Oma bekommen hat, an seinen Bruder verkaufen. Der Onkel meines Bruders hat das Vorkaufsrecht. Nun weiß er nicht, ob er es kaufen soll oder nicht, da auch bauliche Maßnahmen stattgefunden haben, die den ehemaligen Schenkungspreis verändert haben. Wie soll sich mein Bruder verhalten?
Sehr geehrter Herr Wetzko,
danke für Ihr Interesse an meinem Blog. Leider kann ich von hier aus nicht beurteilen, ob und in welcher Form ein wirksames Vorkaufsrecht existiert. Zudem führe ich keine rechtliche Beratung durch und empfehle deshalb, sich von einem lokalen Rechtsexperten beraten zu lassen.
Wenn eine Gemeinde das Vorkaufsrecht ausübt, ist dann eine erneute Beurkundung beim Notar erforderlich? Der Käufer des ursprünglichen Vertrags ändert sich ja in diesem Fall.
Wie ist in diesem Fall die Zahlungsfrist? Im Notarvertrag ist eine Frist von 2 Wochen üblich, die Gemeinde hat aber 2 Monate Zeit, sich für die Ausübung des Vorkaufsrechts zu entscheiden.
Sehr geehrter Herr Kerschbaum,
danke für Ihr Interesse an meinem Beitrag. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier keine rechtliche Beratung statt findet. Ich bin mir sicher, dass Ihnen Ihr beurkundender Notar oder ein Fachanwalt gerne weiterhelfen werden.
mfg
Mirko Kaminski
Hallo, guten Tag! Hier eine Frage aus Holland. Ich verstehe, ein Gemeinde hat immer Vorkaufsrecht beim Verkauf Haus. Passiert das oft das eine Gemeinde sein Vorkaufsrecht ausübt? Oder fast niemals?
Herzlichen Danke und lieber Grüssen aus Holland!
Peter Kerkhoven
Alkmaar, NL
Guten Tag Herr Kerkhoven,
wenn es für die wirtschaftliche und planerische Entwicklung der Stadt oder Gemeinde wichtig und mit Haushaltsmitteln darstellbar ist, wird sie von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Soweit mir bekannt, kommt das aber eher selten vor.
mfg
Mirko Kaminski
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine Kommune ein per Vorkaufsrecht erworbenes Grundstück dann – per Bebauungsplan – beispielsweise acht Grundstücke an Interessenten verkauft, ist die Gemeinde dann privatrechtlich tätig ? Wie werden solche „Gewinne“ verbucht ?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Maerz
Sehr geehrte Frau Maerz,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Blog. Wir informieren hier über interessante Themen, führen jedoch keine rechtliche- oder steuerliche Beratung durch. Dazu müssten Sie sich bitte an Fachleute wenden, gerne auch an den im Beitrag benannten Autor.
Sonnige Grüsse aus Hannover, sendet Mirko Kaminski
Hallo, wir wollen unser Haus verkaufen und der Nachbar hat das vorverkaufsrecht. Mündlich teilte er mir mit das er kein Interesse hat das Objekt zu erwerben, aber dies vorverkaufsrecht noch weiter bestehen bleiben soll. Jetzt wo ein Käufer gefunden wurde, hat auch der Nachbar wieder ein interresse, als er mitbekam wie günstig das Objekt ist. Nun meine Frage, in wie fern kann der Nachbar mir den Preis drücken damit er es unbedingt erwerben kann, da ein Käufer ja schon feststeht
Sehr geehrte Frau Schaper,
als Immobilienmakler kann ich keine Rechtsberatung durchführen. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Fachmann/ -frau Ihrer Wahl, gerne auch an die Autorin dieses Beitrags.
Hallo Frau Schaper,
Was ist denn nun aus Ihrem Hausverkauf geworden? Konnten Sie das Vorkaufsrecht bei Ihrem Nachbarn irgendwie umgehen? Wir haben hier in Regensburg einen ähnlichen Fall und fragen uns was zu tun ist.
Mit vielen Grüßen,
Stemmer
Sehr geehrte Frau Stemmer,
auch hier kann ich nur empfehlen, einen Rechtsexperten vor Ort zu kontaktieren.
mfg
Mirko Kaminski
Lieber Herr Kaminski,
Ich werde aus dem $577 BGB nicht ganz schlau. Wie ich das verstehe ist ein Vorkaufsrecht nur dann, wenn die „Wohnung“ in Wohneigentum umgewandelt wird. Was ist mit einem Haus wenn das verkauft werden soll.
Wir wohnen in einem ZFH welches verkauft werden soll. Wir haben bereits Interesse bekundet jedoch wurde uns gesagt, das das Haus an einen Investor verkauft wird ohne das wir die Möglichkeit bekommen es zu kaufen. Geht das? Oder greift das Gesetz des Vorkaufsrechtes auch beim Verkauf eines Hauses? Wir haben in die Wohnung schon viel investiert (Parkett, Badsarnierung, etc. …)
Danke schon mal für die Antwort
Sehr geehrte Frau Wolke,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hier keine Rechtsberatung durchführe. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl oder an die Autorin dieses Beitrags.
Wie sieht es da beim Vorkaufsrecht als direkter Nachbar aus?
Wie, wo, wenn muß es eingetragen werden?
Grundbuch, oder etc.?
Muß der Nachbar der die Immobilie verkauft mit involviert sein?
Was ist zu beachten ?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Wiethaler
Hallo Herr Wiethaler,
aus meiner bisherigen Praxis als Immobilienmakler in Hannover kenne ich „nachbarliche“ Vorkaufsrechte, welche entweder in einer Teilungserklärung oder im Grundbuch eingetragen wurden.
Der den jeweiligen Kaufvertrag beurkundende Notar hatte im Zuge der weiteren Abwicklung die dafür notwendigen Erklärungen eingeholt.
mfg
Mirko Kaminski