Ist eine Eigentümerversammlung während der Corona Pandemie überhaupt möglich?
Aktuell ist die Verunsicherung bei vielen Eigentümergemeinschaften und deren Verwaltern groß. Selbst Branchenverbände auf Bundesebene empfehlen sogenannte Vollmachts- oder Ein-Mann-Versammlungen. Einige Verwalter scheuen darüber hinaus den Kontakt zur zuständigen Gesundheitsbehörde ihres Bundeslandes.
Es wird sogar in Einladungsschreiben behauptet: „…mit juristischer Fachberatung und nach Rücksprache mit dem jeweiligen Verwaltungsbeirat, findet keine ordentliche Eigentümerversammlung statt…“. Mal ganz abgesehen davon, dass der Beirat kein Übereigentümer und Entscheidungsträger ist, haben weder Verwaltung noch Beirat die Kompetenz, das Versammeln zu beschränken. Außerdem ist jede Verwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet, zur Eigentümerversammlung einzuladen.
Die Ladung einer reinen Ein-Mann- oder Vollmachtsversammlung, unter Ausschluss der Eigentümer, ist nicht möglich. Werden Eigentümer an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert, sind alle so gefassten Beschlüsse nichtig. Ein solches Handeln widerspricht außerdem ordnungsgemäßer Verwaltung.
Wer entscheidet, ob eine Eigentümerversammlung stattfindet?
Im Wohnungseigentumsgesetz § 24 (1) ist festgelegt, dass eine Versammlung mindestens einmal im Jahr vom Verwalter einberufen wird. In Bezug auf die aktuelle Corona Situation können darüber hinaus gesetzliche bzw. behördliche Auflagen gelten, die jedes Bundesland allein festlegt. Reine Online-Versammlungen sind auch mit der Reform des WEG vom 01.12.2020 nicht möglich.
Welche Regeln gelten für die Eigentümerversammlung während der Corona Pandemie?
Für die Region Hannover teilt der Fachbereich Gesundheit am 16.12.2020 wie folgt mit: „Nach §9 Abs. 2 der aktuellen Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vom 15.12.2020, ist die Durchführung von Eigentümerversammlungen weiterhin zulässig, wenn diese durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgesehen ist und das Abstandsgebot aus §2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird.“
Weitere Auskünfte sind möglich über: Coronavirus@region-hannover.de sowie Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020
Hygienekonzept zur Eigentümerversammlung während der Corona Pandemie
- Bitte gefährden Sie nicht sich selbst und andere und reduzieren persönliche Kontakte.
- Bitte nutzen Sie die Corona Warn App.
- Reservierung Versammlungsraum
– Ihre Verwaltung stellt geeignete Räumlichkeiten für die Eigentümerversammlung bereit.
– Die Raumgröße ist abhängig von der Teilnehmerzahl und den Abstands-Beschränkungen. - Teilnahmeberechtigung
– Zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören Eigentümer oder Vertreter, sofern die jeweilige Teilungserklärung keine Beschränkungen vorsieht.
– Begrenzung auf 1 Eigentümer pro Haushalt (Vernunftansprache durch den Verwalter). - Einladung
– Die Einladungen zur Eigentümerversammlung werden mit mindestens 14tägiger Frist verschickt.
– Hinweis, dass eine Vollmachtsvertretung jederzeit und vor allem für Risikogruppen sinnvoll ist.
– Gegebenenfalls erfolgt kurzfristig eine Absage der Versammlung, bei geänderter Corona Lage. - Anmeldung/ Abmeldung
– Zur Vorbereitung des Versammlungsortes melden sich die Eigentümer an (Email, Telefon).
– Wer nicht persönlich erscheinen möchte, übermittelt mit seiner Abmeldung per Email ein Duplikat seiner Vertretungsvollmacht. Das Original muss dann auf dem Postweg der Verwaltung zugestellt werden. - Versammlungsort
– Besucher-STOP mit Abstandshinweis oder Einlassregelung ist zu beachten
– Es wird eine Anwesenheitsliste geführt.
– Alle Teilnehmer füllen einen Erhebungsbogen aus (Muster zum Download)
– Desinfektionsmittel stehen bereit
– Reserve an Mund-Nasen-Abdeckungen steht bereit
– sanitäre Anlagen sind gut erreichbar und gekennzeichnet - Abstand
– Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 m zum nächsten Haushalt.
– Mund-Nasen-Abdeckungen werden bis zum Einnehmen der Sitzplätze getragen, danach freiwillig weiter.
– Mit Verlassen der Sitzplätze gilt wieder „Maskenpflicht“.
– Alle Mindestabstände gelten vor, während und nach der Eigentümerversammlung. - Frischluft
– Nach Möglichkeit wird aller 20 Minuten per Stoßlüften für Frischluft gesorgt. - Ende
– Nach Beendigung der ETV fließen alle Teilnehmer unter Wahrung des Mindestabstandes und mit Mund-Nasen-Abdeckung ab.
– Benutzte Oberflächen werden desinfiziert, der Versammlungsort wird kräftig gelüftet. - Datenschutz
– Der Erhebungsbogen wird 4 Wochen nach Datenerhebung vernichtet.
Wie sieht die Situation heute am 16.12.2020 aus in Bezug auf Eigentümerversammlungen für das Jahr 2020? Darf der Verwalter sie wegen Corona absagen?
Guten Tag, für Niedersachen teilt die zuständige Behörde am 16.12.2020 mit: „..nach §9 Abs. 2 der aktuellen Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vom 15.12.2020, ist die Durchführung von Eigentümerversammlungen weiterhin zulässig, wenn diese durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgesehen ist und das Abstandsgebot aus §2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird.“
In anderen Bundesländern können andere Regeln gelten. Am besten immer bei der zuständigen Behörde Auskünfte einholen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Mirko Kaminski
Hallo, guter Beitrag mit vielen Tipps. Gerade im hinblick auf ein Hygienekonzept für Eigentümerversammlungen hat dieser Beitrag mir sehr geholfen.
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
Danke fürs Feedback und bitte bleiben Sie gesund.
Im Alltag werden Menschen mit vielen unsichtbaren Quellen für infektiöse Keime konfrontiert. Um sich rasch und effektiv die Hände desinfizieren zu können, benötigen Sie eine Möglichkeit, die nicht gleich noch mehr versteckte Belastungen mit sich bringt. Aus diesem Grund ist die berührungslose Aktivierung des Geräts vorteilhaft: Egal wie viele Personen die Hygienestation vor ihnen benutzt haben, sie bleibt problemlos sauber.
Solche kontaktlosen Desinfektionssäulen sieht man immer häufiger. Sehr gut!
Das ist schon Wahnsinn. Aber letztendlich dient es ja zur Eindämmung der Pandemie. Bei einem Mehrfamilienhaus müsste man jetzt aber noch weiter denken. Wie viele Leute dürfen in den Aufzug? Gilt dort auch Maskenpflicht? Werden vom Reinigungsdienst auch die allen Parteien zugänglichen Türklinken desinfiziert und gereinigt? Viele Fragen, über die sich wohl nur wenige Eigentümer Gedanken machen.
Mitdenken und verantwortungsbewusst handeln! Jeder ist gefordert, sein möglichstes zu tun, die Pandemie einzudämmen.