Was tun bei Mietschulden in der Corona Krise? Wichtig: Alle Mieter erhalten während der Corona Krise Kündigungsschutz. Die Bundesregierung hat dazu am 27.03.2020 ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen. Dem Mieter steht aufgrund dieser Ausnahmeregelung temporär Kündigungsschutz zu, wenn er seine Miete nicht bezahlen kann.

Können Mieter aufgrund der Corona Krise die Miete mindern?

Mietminderung ist nur dann möglich, wenn die Mietsache mangelhaft ist. Der Mieter muss dem Vermieter einen solchen Mangel unverzüglich anzeigen und ihm ausreichend Zeit geben, diesen zu beheben. Die Corona Krise ist kein Mietmangel.

Wie sind Mieter geschützt?

Im Corona Maßnahmenpaket der Bundesregierung geht es u.a. um einen Zahlungsaufschub für die Miete. Mieter, welche nachweislich wegen der Corona Krise in finanzielle Not geraten und Ihre Miete ganz oder teilweise nicht bezahlen können, werden vor Kündigung geschützt.

Diese Regelung gilt im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020. Sie gilt nicht für Mietschulden, welche davor entstanden sind und kann gerichtlich überprüft werden.
Die Pflicht zur Mietzahlung bleibt darüber hinaus natürlich weiterhin bestehen.

Was passiert mit den Mietschulden?

Zahlt ein Mieter die vertragliche Miete ganz oder teilweise nicht, tritt unabhängig von der Corona Regelung Verzug ein. Infolge dessen werden, außer der säumigen Miete, noch Verzugszinsen, Rechtsverfolgungskosten und Schadenersatz fällig. Der säumige Mieter bleibt also lediglich temporär vor Kündigung geschützt.

Alle Mietschulden während der Corona Krise müssen außerdem bis spätestens 30.06.2022 getilgt sein, um diesen Kündigungsschutz aufrecht zu erhalten.

Was ist Mietern und Vermietern zu raten?

Mieter und Vermieter sollten immer solidarisch miteinander umgehen. Bleiben Mietzahlungen aufgrund der Corona Krise tatsächlich aus, muss es dafür einen wichtigen Grund geben. Private Sparmaßnahmen oder eine bereits bestehende Überschuldung sind kein wichtiger Grund.

Sozialversicherungspflichtige Mieter werden aufgrund der Corona Krise nicht so schnell in Not geraten. Sie haben ohnehin Anspruch auf Sozialleistungen wie Hartz IV, Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld.

Mietende Rentner haben ebenfalls keine Einschränkungen zu erwarten.

Härter trifft es Kleinunternehmer, Selbstständige und freiberuflich tätige Mieter. Sofern diese ihr Gewerbe während der Corona Krise nicht ausüben können und keine Reserven haben, sollen sie in einem vereinfachten Verfahren Grundsicherung bekommen. Dafür wird sogar die Vermögensprüfung ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für Miete werden als grundsätzlich angemessen anerkannt.

Bleiben Sie gesund!

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