Mietercasting: So überzeugen Sie und werden zum Star! Warum? Wohnen in der Stadt ist beliebter denn je. Jobs in Ballungszentren werden viel stärker nachgefragt, als auf dem Lande.  Beides ist nur in begrenztem Maße vorhanden und umso größer ist die Bewerberzahl. Mietpreisbremse und Bestellerprinzp werden für noch stärkere Anspannung sorgen.

„Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.“

Das haben Sie schon mal gehört? Es kommt Ihnen bekannt vor, aus Schule, Ausbildung, Studium, Job, den Medien? Wie oft werden Sie es noch hören? Bei Weiterbildung, Karriere oder von der eigenen Bank, wenn Sie mal einen Kredit brauchen?

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance

Mietercasting: So heben Sie sich von der Masse ab

Sie finden eine Wohnungsanzeige, melden sich telefonisch oder per Email, vereinbaren einen Besichtigungstermin und stellen fest, dass Sie nicht der/ die Einzige sind, aber genau diese Wohnung wollen Sie unbedingt haben. Für alle anderen 20 Mitinteressenten wird der Termin nur einer von vielen sein. Doch für Sie ist es etwas anderes, Sie sind vorbereitet und übergeben:

Ihre persönliche Bewerbermappe

Ob schlicht oder kreativ ist individuell zu betrachten. Sie sollte zu Ihnen passen und nicht unbedingt eine Lose-Blatt-Sammlung sein.

Was gehört hinein?

Ihr zukünftiger Vermieter kennt Sie nicht persönlich und trotzdem soll er Ihnen seine Immobilie, im Idealfall sogar auf unbegrenzte Zeit, vermieten? Sie hat ihn viel Geld gekostet und genau deshalb will er sie nur in allerbeste Hände geben, bei pünktlicher Mietzahlung, genauso wie eine Bank, die Geld verliehen hat. Und genau aus diesem Grund müssen Sie ihm maximales Vertrauen vermitteln!

1. Persönliches Anschreiben

– Erklären Sie Ihrem zukünftigen Vermieter, warum Sie genau diese Wohnung mieten wollen, wann Sie einziehen wollen, für wie lange und ob Sie bereit sind, z.B. Arbeiten wie Renovierung, Fußboden usw. innerhalb der Wohnung selbst zu übernehmen.
– Interessant ist auch, wie lange das bisherige/ letzte Mietverhältnis bestand und wer es gekündigt hat.
– Bieten Sie eine persönliche Nachfrage bei Ihrem Vorvermieter an.
– Ein Rücksendewunsch für die Mappe, falls man doch nicht ausgewählt werden sollte, am besten mit Freiumschlag beifügen.

2. Persönliche Daten

Viele Vermieter erwarten diese Daten ohnehin in Form einer vertraulichen Selbstauskunft. Also, worauf  warten? Auf Ihrem PC befindet sich bereits ein Lebenslauf, ob mit oder ohne Foto, der sich schnell anpassen lässt.

Wichtig für den Vermieter sind außerdem:

– persönliche Daten, wie Vorname, Name, Geburtsdatum- und Ort (werden später Vertragsdaten)
– Anschrift und Voranschriften
– erreichbare Kontaktmöglichkeiten: privates und dienstliches Telefon, Handy, Email-Adresse
– persönliche Verhältnisse: Single, verheiratet, Kinder
– Beruf und Nettoeinkommen

3. Referenzen

– Kopie der letzten Verdienstabrechnungen, Arbeits-/ Ausbildungsvertrag o.ä.
– Kopie des letzten Mietvertrages oder Seite mit Kontaktdaten des Vorvermieters kann schon ausreichen
– mögliche Bürgen (kann bei der ersten eigenen Wohnung sehr wichtig sein)

4. Sicherheiten

– Kopie der aktuellen Eigenschufa

Die Schufa zeigt dem Vermieter auf vertrauliche Weise, dass er mit einem guten Mieter rechnen kann. Außerdem gewinnen auch Sie bei dieser Gelegenheit Einblick, wer hier schon mal alles angefragt hat und wie Ihr „Score“ ist. Die Datenübersicht nach § 34 BDSG ist kostenfrei verfügbar.

– alternativ: kostenfreie Mieterauskunft von bonify.de

– Kopie der Haftpflichtversicherungspolice mit Einschluss von Mietsachschäden oder Hinweis auf Neuabschluss vor Beginn des neuen Mietverhältnisses.

Abgesehen davon, dass sie sowieso für jeden obligatorisch sein sollte, ist man mit ihr spätestens beim Auszug auf der sicheren Seite, wenn es doch mal Schäden gibt. Damit ist sie ein wesentliches Argument für die Mieterauswahl durch den Vermieter.

Zum Schluss noch ein weiterer Tipp: Es lohnt sich, ehrlich zu sein. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder das fehlende Festeinkommen treffen öfter auf Verständnis als man glauben mag. Genauso wenig werden Alleinerziehende, Kinder, Hunde oder ausländische Mitbürger von vorherein ausgeschlossen.

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